Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen zwischen der PROMED Computertechnik GmbH (PROMED) als Lieferant und dem Besteller. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann als verbindlich anerkannt, wenn PROMED sich schriftlich ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat.

2. Angebote und Bestellungen

Die Angebote von PROMED sind freibleibend und verpflichten nicht zur Annahme von Aufträgen.
Bestellungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform und sind verbindlich. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von PROMED zustande.
An Besteller ausgehändigte Unterlagen dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung durch PROMED zugänglich gemacht werden.

3. Preise

Mit Bestellern vereinbarte Preise gelten als Festpreise ab Werk, ohne Verpackung, Versand und Versicherung, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mehraufwendungen, die nach Auftragserteilung durch auftraggeberseitig gewünschte oder fertigungsbedingte Konstruktionsänderungen entstehen, können zu Preisabweichungen führen.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen von PROMED sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug und frei Zahlstelle zu bezahlen. Wechsel oder Schecks werden nur nach gesonderter Vereinbarung angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlungseingang. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist PROMED berechtigt, Zinsen nach dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu berechnen.
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Lieferung

Der Versand der Produkte erfolgt ab Werk in Dresden mit Gefahrübergang auf den Besteller. Auf Wunsch des Bestellers wird die Fracht kostenpflichtig von PROMED gegen übliche Transportrisiken versichert.
Bei Anlieferung durch PROMED mit Aufstellung oder Montage erfolgt der Gefahrübergang am Tag der Übernahme durch den Besteller.
Vereinbarte Lieferfristen und Termine werden mit der Auftragsbestätigung verbindlich und setzen die rechtzeitige Überlassung sämtlicher Unterlagen durch den Besteller voraus.   
Bei Lieferverzögerungen, die auf höhere Gewalt und sonstige nicht selbstverschuldete Ursachen zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen angemessen.
Werden Fristen aus von PROMED zu vertretenden Gründen überschritten, ist der Besteller berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.  
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
Die Ausführung von Montageleistungen setzt voraus, dass durch den Besteller Baufreiheit gewährleistet ist und das Montagepersonal über örtliche Besonderheiten eingewiesen und belehrt wird. Kosten für nicht durch PROMED verursachte Wartezeiten sind vom Besteller zu tragen.

6. Sachmängel

Innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Gefahrenübergang werden nach Wahl von PROMED Produkte oder Leistungen, die einen Sachmangel aufweisen, nachgebessert oder ersetzt, sofern die Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag. Ausgeschlossen sind Mängelansprüche, die nur auf einer unerheblichen Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit beruhen oder auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung, Verunreinigung, Verwendung falschen Zubehörs, ungewöhnliche Umgebungseinflüsse, Transportschäden oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.
Die Mängelrüge hat unverzüglich schriftlich zu erfolgen. In dem Zusammenhang dürfen Zahlungen nur im angemessen Verhältnis zum Sachmangel und bei zweifelsfreier Berechtigung der Mängelrüge zurückgehalten werden.
Der Besteller ist verpflichtet, PROMED Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit zu gewähren, ansonsten ist PROMED von der Sachmangelhaftung befreit.

7. Schadenersatzansprüche

Jegliche Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen PROMED wegen verspäteter Lieferung, auf Grund eines Sachmangels oder eines anderen Rechtsgrundes, insbesondere wegen Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dieses gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Ein Schadenersatzanspruch ist stets beschränkt auf den vertragstypischen und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden.

8. Vertraulichkeit

Der Besteller und PROMED verpflichten sich, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Unterlagen, Kenntnisse und Informationen, Muster, Pläne oder sonstige Dokumentationen vertraulich zu behandeln und  vor der Weitergabe an Dritte die Einwilligung des Partners einzuholen. Vorbehaltlich weiterer Rechte kann der Vertragspartner bei Pflichtverletzung die Herausgabe fordern.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von PROMED. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.

Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur unter folgenden Bedingungen gestattet:

  • Der Besteller tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung schon jetzt in Höhe des vereinbarten Preises sicherungshalber an PROMED ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf.
  • PROMED nimmt diese Abtretung an.

Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware ist dem Besteller gestattet und wird für PROMED vorgenommen. Verpflichtungen daraus entstehen für PROMED nicht.
Bei der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, nicht PROMED gehörenden Produkten entsteht ein Miteigentumsanteil an einem neuen Produkt für PROMED. Die Höhe des Anteils ergibt sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Das entstandene neue Produkt gilt als Vorbehaltsware.
Die Regelung der Forderungsabtretung gilt auch für das neue Produkt, allerdings nur bis zur Höhe des Betrages, der dem von PROMED in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.
Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für drohende Zahlungsunfähigkeit, kann PROMED die Einziehungsberechtigung widerrufen. Nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist ist PROMED  berechtigt, die Sicherungsabtretung offen zu legen, die abgetretenen Forderungen zu verwerten und die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber seinem Kunden zu verlangen.
Bei Pfändung, Beschlagnahmung, sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter ist der Besteller verpflichtet, PROMED unverzüglich zu benachrichtigen und zur Geltendmachung der Rechte die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und benötigte Unterlagen auszuhändigen.
Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigen PROMED nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist zur Rücknahme und zum Rücktritt. Der Besteller ist zur Herausgabe des Produktes verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und die damit verbundene Rücknahme der Vorbehaltsware erfordern keinen Vertragsrücktritt von PROMED. In diesen Handlungen oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch PROMED liegt kein Rücktritt vom Vertrag begründet, es sei denn, PROMED hat dies ausdrücklich erklärt.

10. Sonstiges

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Dresden, der Sitz der PROMED Computertechnik GmbH.
Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten für einen Partner eine unzumutbare Härte darstellt.